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VG Dresden, 01.03.2013 - 9 K 1453/11 |
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Verfahrensgang
- VG Dresden, 01.03.2013 - 9 K 1453/11
- OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 828/13
- BVerwG, 24.02.2016 - 5 P 2.15
- BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 828/13
Einigungsstelle, Dienststellenfremder Beisitzer, Rechtsanwalt, Weitere berufliche …
Ausfertigung Az.: PL 9 A 828/13 9 K 1453/11.Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Dresden vom 1. März 2013 - 9 K 1453/11 - wird geändert, soweit der Antragsgegner verpflichtet wurde, an den Beteiligten mehr als 888, 93 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.
13 Der Antragsgegner beantragt, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 1. März 2013 - 9 K 1453/11 - zu ändern und den Antrag des Antragstellers abzulehnen.